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Aktuell

Neues Reglement und neue Gesichter in der Zentralschweizer Filmförderung (ehem. IFFG)

27. Januar 2025

Nach langer Vorbereitung sind im Januar wichtige Neuerungen in der Filmförderung der Zentralschweiz in Kraft getreten. Das Filmschaffen erhält ein modernes Förderreglement mit mehr Mitteln und mehr Förderstufen. Neu stehen in der Zentralschweiz 1.6 Mio. pro Jahr für die Filmförderung zur Verfügung. Film Zentralschweiz hat bei der Erarbeitung des Reglements und der Merkblätter intensiv mitgearbeitet.

Neu gibt es fünf Förderstufen. In der Entwicklung können auch Treatments gefördert werden. Für die Auswertung (Verleih und Festivalpromotion) stehen ebenfalls Mittel zur Verfügung. Dafür wurden die maximalen Fördersummen erhöht. Eine weitere wichtige Neuerung: Es gibt einen Regionaleffekt. Die Gelder der Zentralschweizer Filmförderung müssen auch zu 100% in der Zentralschweiz ausgegeben werden.

Unter dem neuen Namen «Zentralschweizer Filmförderung» (vormals IFFG) gibt es für alle sechs Kantone (LU, UR, SZ, NW, OW, ZG) eine Anlaufstelle für Fragen rund um die Filmförderung.
Die Geschäftsstelle wird seit Januar von Manuela Forster geleitet.

Die neuen Richtlinien treten mit dem nächsten Eingabetermin (15. April) in Kraft.

Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden, insbesondere an Ursula Ulmi, Mitglied unserer Arbeitsgruppe Regionalpolitik und Vorstandsmitglied von Film Zentralschweiz!

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