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BAK / Filmförderung: «Killerkriterien» ab 2025

16. Dezember 2024

Die Branchenverbände wurden darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2025 die formalen Kontrollen der eingereichten Filmförderungsgesuche strenger werden. Die Gesuche müssen bereits bei der Einreichung vollständig sein. Die in der Verordnung und in den praktischen Hinweisen auf der Website definierten Einreichungsregeln bleiben unverändert, Fehler führen jedoch direkt zu einem Nichteintretensentscheid. Die Liste der „Killerkriterien“ wird den Mitgliedern im Animix vom Januar zugestellt.