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Künstliche Intelligenz und Urheberrecht: Stellungnahme von Suisseculture

27. Februar 2025

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz zu ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen. Neben der Gesetzgebung sollen auch rechtlich nicht verbindliche Massnahmen zur Umsetzung der Konvention erarbeitet werden. Die Regulierung im Bereich KI soll sich an drei Zielen orientieren: der Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz, der Wahrung des Grundrechtsschutzes inklusive der Wirtschaftsfreiheit sowie der Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI.